Therapy Lift Erfahrungen 2026: Kosten, Ablauf und Test
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Therapy Lift im Test: approbierte Psychotherapeut:innen per Video, 120–168 € je Sitzung, PKV-Kooperationen. Privatleistung ohne Kassenabrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Was es ist: Plattform für Online-Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen per Video – Psychotherapie als Heilbehandlung, erbracht als Privatleistung
- Kosten: 120 bis 167,58 € je Sitzung laut Anbieter, abgerechnet nach der Gebührenordnung; Kennenlerngespräch, Matching und Konto kosten nichts, eine Grundgebühr oder ein Abo gibt es nicht
- Erstattung: keine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse; private Krankenversicherung und Beihilfe im tariflichen Umfang; Kooperationen mit Barmenia, Hallesche und Signal Iduna
- Behandelnde: 85 approbierte Psychotherapeut:innen laut Anbieter, alle vier Richtlinienverfahren vertreten; Deutsch bei allen, Englisch bei 40
- Für wen: Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen, die ohne Wartezeit zu einer approbierten Fachkraft wollen
Therapy Lift ist ein Angebot der Psyve GmbH aus Berlin und richtet sich an eine Gruppe, die im Kassensystem besonders oft durchs Raster fällt: Menschen, die eine Psychotherapie bezahlt bekommen würden, aber keinen Platz finden. Wer privat versichert ist, hat das Geld meist nicht als Problem – sondern die Monate bis zum ersten Termin. Genau dort setzt die Plattform an, und an einer Stelle geht sie weiter als andere Angebote dieser Kategorie: Bei drei privaten Krankenversicherern übernimmt sie den Papierkram mit.
Für diesen Bericht haben wir die öffentlichen Seiten der Plattform ausgewertet und dem Betreiber Fragen gestellt. Die Antworten sind als Anbieterangaben gekennzeichnet, Stichtag ist der 1. Oktober 2026. Therapy Lift bezahlt uns nicht für diesen Bericht, und wir erhalten keine Provision für Vermittlungen.
Was Therapy Lift ist – und was nicht
Therapy Lift behandelt nicht selbst. Die Plattform bringt Patient:innen und approbierte Psychotherapeut:innen zusammen und stellt die Werkzeuge dafür: ein Matching, die Terminbuchung, einen verschlüsselten Messenger, den Videoraum und die Rechnungsstellung. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Patient:in und Therapeut:in zustande, so steht es in den Nutzungsbedingungen. Honorar, Ausfallhonorar, Therapiedauer und Krisenplan regelt dieser Vertrag, den die Therapeut:in vor Behandlungsbeginn übermittelt – nicht die Plattform.
Rechtlich handelt es sich um Psychotherapie als Heilbehandlung durch approbierte Fachkräfte und damit um etwas anderes als die Beratungsangebote, die den größeren Teil des Online-Marktes ausmachen. Beratung darf jede Person anbieten, Psychotherapie nur, wer approbiert ist. Wie sich die Kategorien unterscheiden, steht ausführlich unter Approbierte Therapeut:innen finden.
Abgerechnet wird als Privatleistung nach der ärztlichen Gebührenordnung. Eine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse findet nicht statt.
Eine Unterscheidung lohnt sich innerhalb der Plattform: Manche Behandelnde bieten neben Psychotherapie auch psychologische Beratung oder Coaching an. Das ist eine Selbstzahlerleistung, die private Krankenversicherungen in der Regel nicht erstatten. Wer auf die Erstattung angewiesen ist, sollte bei der Buchung darauf achten, dass es um Psychotherapie geht.
Für wen sich das Angebot eignet
Die Zielgruppe nennt die Plattform selbst: Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Am meisten bringt das Angebot Vollversicherten der drei Kooperationspartner Barmenia, Hallesche und Signal Iduna, weil dort Antrag oder Therapieanzeige direkt aus der App an die Versicherung gehen. Selbstzahler:innen gegenüber wirbt die Plattform vor allem damit, dass keine Diagnose in die Kassenakte wandert.
Für wen es nicht passt: Gesetzlich Versicherte, die auf eine Kostenübernahme angewiesen sind – für die führt der Weg über die Kassenzulassung oder das Kostenerstattungsverfahren, das wir unter Therapieplatz finden Schritt für Schritt beschreiben. Ebenfalls ausgenommen sind nach den Partnerseiten Versicherte im Basis-, Standard- und Notlagentarif. Auf der Barmenia-Seite steht zudem ausdrücklich, dass Kund:innen der Gothaer Krankenversicherung die Kooperation nicht nutzen können. Und wie bei jeder Online-Therapie gilt: Bei akuten Krisen, bei Bedarf an medikamentöser Behandlung oder wenn eine stationäre Anbindung im Raum steht, ist das nicht der richtige Rahmen.
Wer dort behandelt
Nach Angaben des Betreibers arbeiten zum 1. Oktober 2026 85 approbierte Behandelnde auf der Plattform. Ein öffentliches Profil im Verzeichnis haben nicht alle – die Behandelnden schalten es je nach freier Kapazität sichtbar oder unsichtbar. Bei unserem Abruf am 7. Oktober 2026 zeigte das Verzeichnis 58 Profile; die Website selbst spricht von „mehr als 80 Therapeut:innen". Das passt zusammen.
Bei den Verfahren ist Therapy Lift breiter aufgestellt als die meisten Angebote dieser Größe. Laut Profilangaben, Mehrfachnennung möglich:
| Richtlinienverfahren | Behandelnde |
|---|---|
| Verhaltenstherapie | 52 |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | 19 |
| Systemische Therapie | 15 |
| Analytische Psychotherapie | 5 |
Damit sind alle vier Richtlinienverfahren besetzt, die analytische Psychotherapie allerdings nur schwach. Hinzu kommen Methoden, die innerhalb eines Verfahrens eingesetzt werden: Akzeptanz- und Commitment-Therapie bei 36, Dialektisch-Behaviorale Therapie bei 17 und Schematherapie bei 8 Behandelnden. Behandelt wird auf Deutsch, 40 Behandelnde bieten auch Englisch an, einzelne außerdem Französisch, Polnisch, Russisch, Dari oder Türkisch. Alle Zahlen sind Anbieterangaben.
Wie die Qualifikation geprüft wird. Vor der Freischaltung reichen die Therapeut:innen nach Angaben des Betreibers ihre Approbationsurkunde und ihren Fachkundenachweis ein, beides wird von Hand auf Echtheit und Plausibilität geprüft. Erst nach dieser Freigabe wird das Profil sichtbar und eine Abrechnung über die Plattform möglich – technisch gesperrt, nicht nur als Prozessschritt. Eine Berufshaftpflicht ist vertraglich vorgeschrieben, und laut FAQ spricht das Team vor der Aufnahme persönlich mit allen Bewerber:innen.
Der Fachkundenachweis verdient eine Erklärung, weil er für Privatversicherte mehr bedeutet, als der Name vermuten lässt: Er belegt, in welchem Richtlinienverfahren jemand ausgebildet ist. Viele PKV-Tarife knüpfen die Erstattung an anerkannte Verfahren. Eine Plattform, die das vor der Freischaltung prüft, nimmt Versicherten eine Frage ab, die sie sonst selbst stellen müssten. Unabhängig prüfen lässt sich eine Approbation zusätzlich über die Psychotherapeutensuche der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.
Ablauf: von der Suche bis zur ersten Sitzung
- Matching. Zehn kurze Fragen zum Anliegen, zu Vorlieben und zum Zeitrahmen. Danach schlägt die Plattform passende Therapeut:innen vor. Wer abbricht, verliert die Antworten – laut FAQ werden sie dann gelöscht und nicht weiterverwendet.
- Registrierung. Name, E-Mail-Adresse, Passwort. Die Website empfiehlt die App; im mobilen Browser ist der Funktionsumfang nach eigenen Angaben eingeschränkt.
- Kennenlerngespräch. Kostenlos und kurz, bis zu 15 Minuten. Es dient allein der Frage, ob die Chemie stimmt; Fragen zum Anliegen stellt die Therapeut:in dabei nach Angaben der Plattform nicht. Möglich sind bis zu drei Kennenlerngespräche bei verschiedenen Behandelnden, alle kostenlos. Ein viertes lässt sich nicht buchen.
- Erste Sitzung. Den Termin wählt man selbst aus dem Kalender der Therapeut:in. Zwischen Kennenlernen und Start ist sie über den Messenger erreichbar, sofern sie die Funktion aktiviert hat.
- Rechnung. Hinterlegt wird ein Zahlungsmittel, abgebucht erst nach der Sitzung. Die Rechnung nach Gebührenordnung liegt in der App und wird bei der Versicherung selbst eingereicht.
So sieht die Buchung in der App aus. Die Screenshots stammen aus einem Testkonto, das uns der Betreiber im Oktober 2026 zur Verfügung gestellt hat.
Eine Sitzung dauert eine Stunde: 50 Minuten Gespräch, die übrigen 10 Minuten entfallen auf die Dokumentation durch die Therapeut:in. Das ist die übliche Taktung einer psychotherapeutischen Sitzung und entspricht dem, was auch in einer Praxis vor Ort abgerechnet wird.
Auffällig ist, wie konsequent der Ablauf auf die Beziehung zur Fachkraft ausgerichtet ist und nicht auf möglichst schnelle Buchung: Die Begrenzung auf drei Kennenlerngespräche begründet die Plattform damit, dass es danach in ihrer Erfahrung nicht mehr zu einer Therapie kommt. Man kann das bevormundend finden – oder als ehrliche Ansage, dass das Problem dann woanders liegt als in der Auswahl.
Nach der Anmeldung zeigt der Startbildschirm den nächsten Termin mit dem Zugang zur Videositzung und der Möglichkeit, abzusagen. Darüber steht ein Hinweis auf einen offenen Fragebogen – im Testkonto der DASS-21, ein verbreiteter Fragebogen zu Depression, Angst und Stress, und 18 weitere. Über die Navigation erreicht man außerdem Chat, Termine und einen Bereich „Gruppen“.
Was es kostet
| Position | Betrag | Wer legt ihn fest |
|---|---|---|
| Sitzung, 50 Minuten | 120 bis 167,58 €; für Privatversicherte in der Regel 167,58 € (2,3-facher Regelsatz) | die behandelnde Person, innerhalb der Gebührenordnung |
| Kennenlerngespräch | 0 € (bis zu drei) | Plattform |
| Matching, Konto, Grundgebühr | 0 € | Plattform |
| Ausfallhonorar bei Absage unter 24 Stunden | bis zu 100 € je Sitzung, rund 15 € je Kennenlerngespräch | Rahmen von der Plattform, Entscheidung im Einzelfall bei der behandelnden Person |
Preise laut Website, Ausfallhonorar laut Anbieter, jeweils Stand Oktober 2026. Die Website rechnet die Spanne auch hoch: 12 Sitzungen kosten danach rund 1.440 bis 2.010 €, 24 Sitzungen rund 2.880 bis 4.020 €. Diese Transparenz ist in der Kategorie nicht selbstverständlich – sie ist der Betrag, den man vor einer Selbstzahler-Therapie kennen sollte.
Woher die Spanne kommt. Das Honorar legen die Behandelnden selbst fest, auf Grundlage der Gebührenordnung. Für Privatversicherte gilt meist der 2,3-fache Regelsatz, in den Kooperationen mit den drei Versicherern ist er nach Angaben des Betreibers fest vereinbart. Einen höheren Faktor bis zum 3,5-fachen erlaubt die Gebührenordnung nur mit schriftlicher Begründung auf der Rechnung. Nach Angaben des Betreibers lagen 80 % aller bezahlten Therapiesitzungen seit April 2026 zwischen 117 und 168 €, der Median bei 140,76 €. Wo eine Sitzung innerhalb der Spanne liegt, hängt laut Website vom vereinbarten Satz und vom Leistungsumfang ab; die Therapeut:in klärt darüber vorab auf.
So sieht die Rechnung aus. Der Betreiber hat uns im Oktober 2026 eine Musterrechnung zur Verfügung gestellt. Eine Sitzung von 50 Minuten zum 2,3-fachen Satz setzt sich danach so zusammen:
| Ziffer (GOÄ) | Leistung | Anzahl | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 812 analog | Psychotherapeutische Kurzzeittherapie, je vollendete 25 Minuten | 2 | 2,3 | 134,06 € |
| 801 analog | Erhebung des aktuellen psychischen Befunds | 1 | 2,3 | 33,52 € |
| Gesamt | 167,58 € | |||
Laut Rechnungstext ist die Ziffer 812 analog bis zu zweimal am Tag und bis zu 48-mal im Jahr berechnungsfähig. Bei zwei Einheiten je Sitzung sind das 24 Sitzungen im Jahr, also genau die Kurzzeittherapie, von der die Partnerversicherer sprechen. Die Leistungen sind als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Wer vorab bei der eigenen Versicherung anfragt, kann genau diese Ziffern und den Faktor nennen.
Was nicht erstattet wird. Das Ausfallhonorar zahlt keine Versicherung. Wichtig ist die Konstruktion: Frist und Höchstbetrag gibt die Plattform einheitlich vor, ob und in welcher Höhe es anfällt, entscheidet die Therapeut:in. Eine automatische Abbuchung gibt es nach Angaben des Betreibers nicht, die Behandelnden sind angehalten, das Ausfallhonorar zurückhaltend einzusetzen. Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist Coaching.
Wie sich Therapy Lift finanziert. Die Therapeut:innen zahlen eine Gebühr für die Plattformnutzung. Patient:innen zahlen keine Gebühren an die Plattform. Am Preis für Patient:innen ändert das nichts, weil das Honorar nach der Gebührenordnung bemessen wird.
Erstattung: was die Versicherung zahlt
Therapy Lift rechnet nicht direkt mit der Versicherung ab. Man zahlt die Rechnung der Therapeut:in über das hinterlegte Zahlungsmittel und reicht sie selbst ein, etwa über die App der Versicherung. Der Unterschied zur Praxis vor Ort liegt woanders: Formulare und Anträge erledigt die Therapeut:in.
Bei den drei Kooperationspartnern. Für Vollversicherte von Barmenia, Hallesche und Signal Iduna schickt die Therapeut:in Antrag oder Therapieanzeige verschlüsselt direkt aus der App an die Versicherung, die Antwort kommt auf demselben Weg zurück. Laut den Partnerseiten übernehmen die drei Versicherer eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen bei medizinischer Notwendigkeit, im tariflich vereinbarten Umfang. Für die Verlängerung in eine Langzeittherapie stellt die Therapeut:in einen begründeten Antrag. Ein Detail entscheidet über den Start:
| Versicherer | Vor der eigentlichen Therapie |
|---|---|
| Signal Iduna | Kostenübernahmeantrag nötig; die Therapie beginnt erst mit der schriftlichen Zusage |
| Barmenia | Anzeige des Therapiebeginns genügt, eine Zusage muss nicht abgewartet werden |
| Hallesche | Anzeige des Therapiebeginns genügt, eine Zusage muss nicht abgewartet werden |
Laut Partnerseiten und Anbieterangaben, Stand Oktober 2026. Die probatorischen Sitzungen am Anfang brauchen nach Angaben des Betreibers in aller Regel keinen Antrag; wie viele es sind, regelt der Tarif.
Bei anderen privaten Versicherern. Der Weg ist derselbe, nur ohne direkte Verbindung: Man schickt die Formulare der eigenen Versicherung über den verschlüsselten Chat an die Therapeut:in, die sie ausfüllt. Die Erstattung richtet sich nach dem eigenen Tarif – und die Tarifbedingungen gehen immer vor. Ältere Tarife begrenzen die Zahl der Sitzungen pro Jahr teils eigenständig.
Beihilfe. Man zahlt und reicht die Rechnung bei der Beihilfestelle und bei der privaten Restkostenversicherung ein. Für die Therapie nach den probatorischen Sitzungen braucht es bei der Beihilfe in der Regel einen Antrag; ob ein Gutachten dazugehört, hängt vom Umfang der Therapie und von der jeweils geltenden Beihilfeverordnung ab.
Gesetzliche Krankenversicherung. Eine Abrechnung zulasten der GKV findet nicht statt. Der einzige Weg ist das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V – die Voraussetzungen und den Ablauf beschreibt Therapieplatz finden.
Woran die Erstattung typischerweise scheitert. Der Betreiber hat uns die Gründe genannt, die er in der Praxis sieht. Sie decken sich mit dem, was auch für Praxen vor Ort gilt:
- Der Tarif deckt Psychotherapie nicht oder nur begrenzt ab, etwa Basis-, Standard- und Notlagentarife, oder er deckelt die Sitzungen pro Jahr.
- Ein nötiger Antrag fehlte – die Therapie lief über die probatorischen Sitzungen hinaus ohne Zusage weiter.
- Das Kontingent ist aufgebraucht und die Verlängerung wurde nicht rechtzeitig beantragt. Die App erinnert die Therapeut:in nach Angaben des Betreibers, wenn nur noch wenige genehmigte Sitzungen übrig sind.
- Der Steigerungsfaktor liegt über dem, was der Tarif erstattet, oder über dem 2,3-fachen Satz ohne tragfähige Begründung.
- Bei Primärarzttarifen fehlt die vorherige Überweisung durch die Hausärzt:in.
- Die Leistung ist nicht erstattungsfähig, etwa Coaching oder ein Ausfallhonorar.
Vorlage: den eigenen Tarif vorher prüfen
Belastbar ist nur eine schriftliche Antwort, die sich auf die Tarifbedingungen bezieht – telefonische Auskünfte lassen sich später kaum nachweisen. Diese Fragen gehören per Mail oder Kundenportal an die Versicherung, mit Tarifname und Versicherungsnummer:
- Ist ambulante Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeut:in erstattungsfähig, auch wenn sie per Video stattfindet?
- Wie viele Sitzungen werden pro Kalenderjahr erstattet, und zu welchem Prozentsatz?
- Bis zu welchem Steigerungsfaktor der Gebührenordnung wird erstattet, und werden die Ziffern 812 analog und 801 analog anerkannt?
- Wie viele probatorische Sitzungen sind ohne vorherigen Antrag möglich?
- Ist danach ein Antrag oder eine Leistungszusage nötig? Wenn ja, bitte die Formulare zusenden.
- Gilt ein Selbstbehalt, und ist vorher eine Überweisung nötig?
Nach einem Vorschlag des Anbieters, von der Redaktion gekürzt. Die Vorlage funktioniert für jede Praxis, nicht nur für Therapy Lift.
Technik und Datenschutz
Den Videodienst betreibt Therapy Lift nach eigenen Angaben selbst. Er basiert auf Open-Source-Bausteinen und läuft auf Servern in Deutschland, deren Rechenzentrum nach ISO/IEC 27001 zertifiziert ist; Audio und Video sind laut Betreiber vollständig Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Dass die Server ausschließlich in Deutschland stehen und die Kommunikation Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, steht auch auf der Website. Auf die Therapiedaten hat nach Angaben der Plattform nur die behandelnde Person Zugriff.
Zahlungen wickelt die Plattform unter anderem über Stripe ab. Laut Datenschutzerklärung der Website verarbeitet Stripe dabei Zahlungs- und Stammdaten auch in den USA. Das ist bei Online-Zahlungen verbreitet und betrifft nicht die Gesprächsinhalte – wer aber bewusst auf eine rein europäische Datenverarbeitung achtet, sollte es wissen.
Zur KBV-Zertifizierung: Eine Zertifizierung des Videodienstes durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung liegt zum Stand Oktober 2026 nicht vor; nach Angaben des Betreibers läuft das Verfahren. Diese Zertifizierung regelt die Videosprechstunde im Kassenkontext, für reine Privatleistungen ist sie nicht vorgeschrieben.
Wartezeit und Verfügbarkeit
Wartezeiten im Sinne einer Warteliste gibt es nach Angaben des Betreibers nicht. Gemessen wird, wie schnell die Gespräche nach der Buchung stattfinden – und das hängt oft an der Verfügbarkeit der Patient:innen selbst. Die Auswertung, die uns vorliegt:
- Kennenlerngespräch: im Median 2,3 Tage nach der Buchung, 87 % innerhalb einer Woche. Die Website nennt für die vergangenen drei Monate fast neun von zehn innerhalb einer Woche und sechs von zehn innerhalb von drei Tagen – das passt zusammen.
- Erste Therapiesitzung: im Median 7,3 Tage nach dem Kennenlerngespräch. Termine für einen Start innerhalb von drei Tagen sind nach Angaben des Betreibers ausreichend frei; dass der Median höher liegt, erklärt er damit, dass Patient:in und Therapeut:in erst einen gemeinsamen Termin finden müssen.
- Momentaufnahme vom 1. Oktober 2026: Der nächste freie Termin für ein Kennenlerngespräch war am Folgetag. In den kommenden sieben Tagen waren 550 Kennenlerngespräche und 174 Therapietermine frei, in den kommenden vier Wochen über 2.600 beziehungsweise über 800.
Die beiden Zahlen darf man nicht addieren, weil sich Kennenlerngespräche und Therapiesitzungen teils dieselben Zeitfenster teilen. Für die Einschätzung reicht trotzdem eine Größenordnung: Bei 174 freien Therapieterminen in einer Woche ist die Wahrscheinlichkeit, kurzfristig anzufangen, deutlich höher als im Kassensystem – wo die Wartezeit auf einen Therapieplatz eher in Monaten gemessen wird.
Stärken und Schwächen
Dafür spricht
- Ausschließlich approbierte Behandelnde; Approbationsurkunde und Fachkundenachweis werden vor der Freischaltung geprüft, Profil und Abrechnung sind bis dahin technisch gesperrt
- 85 Behandelnde laut Anbieter, alle vier Richtlinienverfahren vertreten, Englisch bei fast der Hälfte
- Kooperationen mit Barmenia, Hallesche und Signal Iduna: Anträge und Therapieanzeigen gehen direkt aus der App an die Versicherung
- Formulare auch anderer Versicherer füllt die Therapeut:in aus
- Bis zu drei kostenlose Kennenlerngespräche, keine Grundgebühr, kein Abo
- Kosten auf der Website offen ausgewiesen, inklusive Hochrechnung für 12 und 24 Sitzungen
- Eigener Videodienst auf Servern in Deutschland, Ende-zu-Ende-verschlüsselt
- Für die Wartezeit liegt eine Auswertung vor, nicht nur ein Werbeversprechen
Das solltest du wissen
- Keine Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse
- Die Kooperationen gelten nur für Vollversicherte, nicht im Basis-, Standard- und Notlagentarif; bei Signal Iduna muss die Zusage vor Therapiebeginn vorliegen
- Ausfallhonorar bis 100 € bei Absage unter 24 Stunden, nicht erstattungsfähig
- Manche Behandelnde bieten auch Coaching an – das zahlt die PKV in der Regel nicht
- Keine KBV-Zertifizierung des Videodienstes zum Stand Oktober 2026 – für Privatleistungen zulässig
- Zahlungsabwicklung über Stripe, mit Datenverarbeitung auch in den USA
- Die App wird empfohlen, im mobilen Browser ist der Funktionsumfang eingeschränkt
Unser Fazit
Therapy Lift setzt dort an, wo Privatversicherte im Alltag tatsächlich scheitern: nicht am Geld, sondern am Platz und an den Formularen. Die Plattform listet ausschließlich approbierte Fachkräfte, prüft die Fachkunde vor der Freischaltung, deckt alle vier Richtlinienverfahren ab und nimmt bei drei Versicherern die Kommunikation mit der Kasse direkt in die App. Wer bei Barmenia, Hallesche oder Signal Iduna vollversichert ist, findet hier einen Weg in eine erstattungsfähige Psychotherapie, bei dem einem die Plattform ungewöhnlich viel Papierkram abnimmt.
Für alle anderen gilt, was für jede Privatpraxis gilt: Die Erstattung entscheidet der eigene Tarif, nicht die Plattform. Wer das vor der ersten Sitzung schriftlich klärt, hat bei Therapy Lift kaum noch offene Fragen. Selbstzahler:innen sollten mit 120 bis 167,58 € je Sitzung rechnen und sich die Hochrechnung auf 12 oder 24 Sitzungen vorher ehrlich anschauen. Für gesetzlich Versicherte ohne Erstattungsverfahren ist es kein Ersatz für den Kassenweg.
Die Einordnung ist eine redaktionelle Einschätzung nach unserer Bewertungsmethodik und kein Ausdruck medizinischer Qualität.
Alternativen
In derselben Kategorie – approbierte Behandelnde, Privatleistung – steht einfachTherapie.de: deutlich kleiner und ohne Versicherungskooperationen, dafür mit Preisen, die schon vor der Buchung im jeweiligen Profil stehen. Wer niedrigschwellig reden möchte und keine Diagnose braucht, ist bei einem Beratungsangebot besser aufgehoben; die Unterschiede stehen im Anbieter-Vergleich. Einen Überblick über beide Wege gibt Approbierte Therapeut:innen finden.
Im Notfall
Dieses Angebot ist kein Notfalldienst und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Akutversorgung. Wenn du in einer akuten Krise bist oder Suizidgedanken hast, hol dir bitte sofort Unterstützung: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, rund um die Uhr), ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, im Notfall 112. Die psychiatrische Notaufnahme einer Klinik ist rund um die Uhr ohne Termin erreichbar.
Häufige Fragen zu Therapy Lift
Ist Therapy Lift eine echte Psychotherapie?
Ja. Behandelt wird von approbierten Psychotherapeut:innen in Richtlinienverfahren – das ist Psychotherapie als Heilbehandlung und nicht Beratung. Der Unterschied zur Kassenpraxis liegt in der Abrechnung: Sie erfolgt als Privatleistung nach der Gebührenordnung. Einzelne Behandelnde bieten zusätzlich Coaching an, das ist dann keine Psychotherapie und wird von der PKV in der Regel nicht erstattet.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse nicht. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten im tariflichen Umfang; bei Barmenia, Hallesche und Signal Iduna sind nach den Partnerseiten bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie vorgesehen, sofern der eigene Tarif ambulante Psychotherapie abdeckt. Ausgenommen sind Basis-, Standard- und Notlagentarife. Für gesetzlich Versicherte bleibt allenfalls das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V, das wir unter Therapieplatz finden beschreiben.
Was kostet eine Sitzung?
120 bis 167,58 € für eine Sitzung von 50 Minuten. Für Privatversicherte wird in der Regel der 2,3-fache Regelsatz abgerechnet, das sind 167,58 €. Laut Musterrechnung des Betreibers sind das zweimal die Ziffer 812 analog (je 25 Minuten) und einmal 801 analog. Das Kennenlerngespräch ist kostenlos, eine Grundgebühr oder ein Abo gibt es nicht. Abgebucht wird erst nach der Sitzung.
Brauche ich vor der ersten Sitzung eine Zusage meiner PKV?
Für die probatorischen Sitzungen am Anfang in aller Regel nicht, wie viele es sind, regelt der Tarif. Danach hängt es von der Versicherung ab: Bei Signal Iduna beginnt die eigentliche Therapie erst mit der schriftlichen Zusage, bei Barmenia und Hallesche genügt eine Anzeige des Therapiebeginns. Bei anderen Versicherern gilt der eigene Tarif – im Zweifel schriftlich nachfragen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Nach der Auswertung des Betreibers fand das Kennenlerngespräch im Median 2,3 Tage nach der Buchung statt, die erste Therapiesitzung im Median 7,3 Tage nach dem Kennenlernen. Am 1. Oktober 2026 waren für die folgende Woche 174 Therapietermine frei.
Sind die Behandelnden wirklich approbiert?
Nach Angaben des Betreibers werden vor der Freischaltung Approbationsurkunde und Fachkundenachweis von Hand geprüft; erst danach sind Profil und Abrechnung technisch freigeschaltet. Eine Berufshaftpflicht ist vertraglich vorgeschrieben. Unabhängig prüfen lässt sich eine Approbation über die Psychotherapeutensuche der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bis 24 Stunden vor dem Termin ist die Absage kostenlos. Danach kann die Therapeut:in ein Ausfallhonorar berechnen, bei einer Sitzung bis zu 100 €, bei einem verpassten Kennenlerngespräch rund 15 €. Frist und Höchstbetrag gibt die Plattform vor, ob es anfällt, entscheidet die Therapeut:in im Einzelfall. Die Versicherung erstattet das Ausfallhonorar nicht.
Was, wenn die Therapeut:in nicht passt?
Dafür gibt es die Kennenlerngespräche: Bis zu drei sind bei verschiedenen Behandelnden möglich, alle kostenlos. Das Matching lässt sich jederzeit wiederholen. Wer schon in der Therapie ist und wechseln möchte, sollte das bei Privatversicherten vorher mit der Versicherung klären – ein Wechsel der Therapeut:in kann einen neuen Antrag auslösen.
Quellen
- Angaben des Betreibers gegenüber der Redaktion, Stichtag 1. Oktober 2026 (Behandelnde, Verfahren, Sprachen, Prüfverfahren, Honorarverteilung, Ausfallhonorar, Finanzierung, Videodienst, Wartezeiten, Ablauf der PKV-Erstattung).
- Musterrechnung des Betreibers, Oktober 2026 (Gebührenziffern, Faktor, Beträge).
- Screenshots aus einem Testkonto, Oktober 2026, zur Verfügung gestellt vom Betreiber (Terminwahl, Buchung, Bestätigung, Startbildschirm); Name und Foto der Fachkraft von der Redaktion unkenntlich gemacht.
- therapy-lift.de – Seiten für Privatversicherte und Selbstzahler, So funktioniert's, FAQ, Partnerseiten Barmenia, Hallesche und Signal Iduna, Therapeut:innen-Verzeichnis, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung und Impressum, abgerufen am 2. Oktober 2026, Preise und Verzeichnis erneut geprüft am 7. Oktober 2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 1 PsychThG – Approbationspflicht und Bezeichnungsschutz.
- Bundesministerium der Justiz: § 5 GOÄ – Bemessung der Gebühren, Regelsatz und Begründungspflicht.
- Bundesministerium der Justiz: § 13 SGB V – Kostenerstattung.