Therapieplatz finden: Der Weg zur Psychotherapie in Deutschland
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Therapieplatz finden Schritt für Schritt: Sprechstunde, Fristen der 116 117, Akutbehandlung ohne Antrag und das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V.
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Verfasst von Jan-Henrik Behrens, Betreiber von Online-Therapie-Vergleich.de · Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Zur Bewertungsmethodik
Der Entschluss ist gefasst, und dann beginnt das Telefonieren. Zwanzig Anrufe, zwanzig Absagen, dazu Anrufbeantworter, die nur mittwochs zwischen elf und zwölf abgehört werden. Wer in Deutschland eine Psychotherapie braucht, stößt auf ein Verfahren, das kaum jemand von außen versteht – und das an mehreren Stellen anders funktioniert, als man vermutet.
Dieser Artikel erklärt den Weg vollständig: welche Schritte gesetzlich vorgeschrieben sind, was die 116 117 tatsächlich für dich tut und wo ihre Zuständigkeit endet, wie das Kostenerstattungsverfahren funktioniert, wenn kein Kassenplatz frei ist, und welche Wege es gibt, die Wartezeit zu überbrücken. Alle Zahlen und Fristen sind an den Primärquellen belegt; die Quellen stehen am Ende.
Wenn es jetzt nicht warten kann: Bei akuten Krisen und bei Gedanken daran, nicht mehr leben zu wollen, ist keine Wartezeit zumutbar und keine Online-Plattform der richtige Weg. Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, rund um die Uhr), ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, im Notfall 112. Die psychiatrische Notaufnahme einer Klinik nimmt dich ohne Termin und ohne Überweisung.
Der Weg zum Kassenplatz im Überblick
Seit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 ist der Einstieg festgelegt. Du kannst nicht direkt eine Therapie beginnen – davor stehen zwei Pflichtstationen. Das klingt nach Bürokratie, hat aber einen praktischen Nutzen: Die Sprechstunde ist deutlich leichter zu bekommen als ein Therapieplatz, und sie ist die Voraussetzung für alles Weitere.
| Schritt | Was passiert | Umfang | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| 1. Psychotherapeutische Sprechstunde | Abklärung, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt; Empfehlung zum weiteren Vorgehen | Einheiten von 25 oder 50 Minuten, insgesamt bis 150 Minuten je Krankheitsfall | nein |
| 2a. Akutbehandlung (optional) | Kurzfristige Entlastung in einer akuten Krise, ohne die Ursachen umfassend zu behandeln | bis zu 24 Behandlungseinheiten à 25 Minuten | nein – nur Anzeige bei der Kasse |
| 2b. Probatorische Sitzungen | Kennenlernen, Diagnostik, Entscheidung über Verfahren und Zusammenarbeit | 2 bis 4 Sitzungen (Kinder und Jugendliche bis zu 6) | nein |
| 3. Kurzzeittherapie | Erster Behandlungsabschnitt | bis zu 12 Einheiten, danach nochmals bis zu 12 | ja, in der Regel ohne Gutachterverfahren |
| 4. Langzeittherapie | Fortsetzung bei anhaltendem Bedarf | je Verfahren unterschiedlich (Tabelle weiter unten) | ja, teils mit Gutachterverfahren |
Der wichtigste Gegenstand auf diesem Weg ist ein Formular: das PTV 11. Du bekommst es am Ende der Sprechstunde. Darin steht das Ergebnis, die Behandlungsempfehlung – und ein Vermittlungscode. Ohne dieses Formular bekommst du über die Terminservicestelle keinen Termin für eine Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen. Bewahre es auf.
Schritt 1: Die psychotherapeutische Sprechstunde
Die Sprechstunde ist der gesetzlich vorgesehene Einstieg, und sie ist erfreulich niedrigschwellig: keine Überweisung, keine Diagnose, kein Antrag. Du rufst in einer Praxis an und fragst nach einem Sprechstundentermin – nicht nach einem Therapieplatz. Das ist ein wichtiger Unterschied am Telefon, weil viele Praxen für die Sprechstunde eigene Zeiten reservieren, während die Therapieplätze belegt sind.
In der Sprechstunde klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, wie dringlich der Behandlungsbedarf ist und welches Vorgehen sinnvoll erscheint. Möglich sind drei Ergebnisse: eine Empfehlung zur Richtlinienpsychotherapie, eine Empfehlung zur Akutbehandlung – oder die Einschätzung, dass etwas anderes besser passt, etwa eine Beratungsstelle, eine ärztliche Abklärung oder eine Rehabilitationsmaßnahme.
Für Erwachsene stehen insgesamt bis zu 150 Minuten Sprechstunde je Krankheitsfall zur Verfügung, aufgeteilt in Einheiten von 25 oder 50 Minuten. Du musst sie nicht bei derselben Person in Anspruch nehmen.
Schritt 2: Was die 116 117 leistet – und was nicht
Die Terminservicestelle unter der kostenlosen Nummer 116 117 ist der am meisten unterschätzte und gleichzeitig am häufigsten missverstandene Teil des Systems. Sie ist gesetzlich verpflichtet, dir Termine zu vermitteln, und zwar innerhalb klarer Fristen.
| Anlass | Vermittlung erfolgt | Termin liegt höchstens | maximale Wartezeit |
|---|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | innerhalb von 1 Woche | 4 Wochen in der Zukunft | 5 Wochen |
| Akutbehandlung | innerhalb von 1 Woche | 2 Wochen in der Zukunft | 3 Wochen |
| Probatorische Sitzungen | innerhalb von 1 Woche | 4 Wochen in der Zukunft | 5 Wochen |
Findet die Terminservicestelle keinen fristgerechten Termin in einer Praxis, muss sie innerhalb einer weiteren Woche einen Termin in einem Krankenhaus oder einer Krankenhausambulanz beschaffen. Das ist ein durchsetzbarer Anspruch, kein Serviceversprechen.
Der entscheidende Punkt: Die 116 117 vermittelt ausschließlich die Einstiegstermine – Sprechstunde, Akutbehandlung, probatorische Sitzungen. Sie vermittelt keine laufende Psychotherapie. Wie lange die Behandlung dauert und wer sie durchführt, entscheidest du danach gemeinsam mit deiner Psychotherapeutin oder deinem Psychotherapeuten. Genau hier endet die Hilfe des Systems – und beginnt für viele die eigentliche Suche.
Praktisch heißt das: Über die 116 117 kommst du zügig in die Sprechstunde und in die Probatorik. Ob die Praxis danach einen Therapieplatz frei hat, ist eine andere Frage. Viele Praxen führen Sprechstunden durch, ohne selbst Kapazität für die anschließende Therapie zu haben.
Selbst suchen: die Wege, die tatsächlich etwas bringen
Neben der Terminservicestelle lohnt die eigene Suche – vor allem an Stellen, die weniger bekannt sind und deshalb weniger überlaufen.
- Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes. Dort lassen sich Psychotherapeut:innen nach Verfahren, Sprache und Zielgruppe filtern. Das ist die vollständigste Liste der zugelassenen Praxen.
- Ambulanzen der Ausbildungsinstitute. Der am häufigsten übersehene Weg. An psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten und Universitäten behandeln Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision – abgerechnet über die Kasse, oft mit deutlich kürzeren Wartezeiten. Die Behandlung ist engmaschig begleitet, weil jeder Fall regelmäßig mit erfahrenen Supervisor:innen besprochen wird.
- Hochschulambulanzen und Institutsambulanzen von Kliniken. Ebenfalls kassenabrechnungsfähig, häufig mit Schwerpunkten für bestimmte Störungsbilder.
- Terminportale der eigenen Krankenkasse. Mehrere Kassen betreiben eigene Vermittlungsdienste, teils mit Kooperationspraxen.
- Gruppentherapie. Wird seltener nachgefragt und hat deshalb häufiger freie Plätze. Bei vielen Störungsbildern ist sie der Einzeltherapie nicht unterlegen – für manche Anliegen ist der Austausch mit anderen sogar ein eigener Wirkfaktor.
Zwei Hinweise zur Telefonstrategie, die den Unterschied machen: Frage ausdrücklich nach der Sprechstunde, nicht nach einem Therapieplatz. Und führe von Anfang an eine Liste mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis jeder Anfrage. Diese Liste ist später die Grundlage für das Kostenerstattungsverfahren – wer sie nicht von Beginn an führt, muss die Suche im Zweifel wiederholen.
Wie lange dauert es wirklich?
Die Erhebungen der Bundespsychotherapeutenkammer zeichnen ein klares Bild. Zwischen der ersten Anfrage in einer Praxis und dem tatsächlichen Behandlungsbeginn lagen in der Untersuchung „Wartezeiten 2018" rund 20 Wochen. Der Anteil der Praxen, in denen Patient:innen länger als sechs Monate auf den Beginn einer Psychotherapie warten, stieg zwischen 2021 und 2022 von 38,3 auf 47,4 Prozent.
Dabei gibt es ein deutliches Stadt-Land-Gefälle: In Städten warten Ratsuchende nach dem Ersttermin im Schnitt etwa zwei Monate auf einen Therapieplatz, im ländlichen Raum rund sechs Monate.
Diese Zahlen sind mehr als Statistik – sie haben eine rechtliche Folge. Wartezeiten über drei Monate gelten grundsätzlich als nicht zumutbar. Das ist die Schwelle, ab der das Kostenerstattungsverfahren greift.
Die Akutbehandlung: schnelle Entlastung ohne Antrag
Wenn es in der Sprechstunde als dringlich eingeschätzt wird, kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung beginnen – mit bis zu 24 Behandlungseinheiten von jeweils 25 Minuten. Der große Vorteil: Sie ist bei der Krankenkasse nur anzeigepflichtig und muss nicht genehmigt werden. Es gibt kein Antragsverfahren, keinen Gutachter, keine Wartezeit auf einen Bescheid.
Wichtig ist zu wissen, was die Akutbehandlung ist und was nicht: Sie zielt auf die kurzfristige Entlastung in einer akuten Krise oder einem Ausnahmezustand. Sie behandelt nicht umfassend die zugrunde liegenden Ursachen – das bleibt Aufgabe einer Richtlinienpsychotherapie. Als Brücke in die Behandlung ist sie aber das schnellste Instrument, das das Kassensystem kennt.
Antrag, Bewilligung und Sitzungszahlen
Nach den probatorischen Sitzungen wird die Therapie bei der Kasse beantragt. Für eine Kurzzeittherapie geht das in der Regel ohne Gutachterverfahren: bis zu 12 Einheiten, danach auf Antrag nochmals bis zu 12. Wird darüber hinaus behandelt, greift die Langzeittherapie – dort kann ein Gutachterverfahren hinzukommen, bei dem eine unabhängige Person den Antrag prüft, ohne dich zu sehen.
Wie viel bewilligt wird, unterscheidet sich deutlich nach Verfahren. Wichtig zum Verständnis: Die üblich genannten Zahlen sind Bewilligungsschritte — der Umfang, der auf einen Antrag hin bewilligt wird. Darüber hinaus ist in der Einzeltherapie Erwachsener nach § 30 der Psychotherapie-Richtlinie eine Verlängerung möglich:
| Verfahren | Bewilligungsschritt | Höchstgrenze |
|---|---|---|
| Verhaltenstherapie | 60 Einheiten | 80 Einheiten |
| Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | 60 Einheiten | 100 Einheiten |
| Analytische Psychotherapie | 160 Einheiten | 300 Einheiten |
| Systemische Therapie | 36 Einheiten | 48 Einheiten |
Alle vier sind wissenschaftlich anerkannte Richtlinienverfahren und werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Womit sie inhaltlich arbeiten und für welche Anliegen sie sich eignen, erklärt unser Überblick zu den Therapieformen in Deutschland.
Kein Platz frei? Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V
Wenn in zumutbarer Zeit kein Platz bei einer zugelassenen Praxis zu bekommen ist, muss die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung in einer Privatpraxis erstatten. Das ist kein Kulanzweg, sondern ein gesetzlicher Anspruch aus § 13 Abs. 3 SGB V. In der Praxis ist er allerdings voraussetzungsreich – und viele Anträge scheitern an Formfehlern, nicht an der Sache.
Wie viele Absagen brauche ich?
Das ist die häufigste Frage zu diesem Verfahren, und die Antwort überrascht viele: Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl. Kursierende Angaben wie „mindestens drei" oder „mindestens fünf Absagen" stehen in keinem Gesetz. Entscheidend ist nicht eine Anzahl, sondern der Nachweis, dass eine rechtzeitige Behandlung bei zugelassenen Psychotherapeut:innen nicht möglich ist – gemessen an der Schwelle von drei Monaten.
Praktisch bedeutet das: Frage bei so vielen Praxen an wie möglich und dokumentiere jede Anfrage. Je vollständiger die Liste, desto schwerer ist der Nachweis anzugreifen.
Was du zusammentragen musst
- Die Anfrageliste: jede kontaktierte Praxis mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis. Nicht „war belegt", sondern konkret: keine Kapazität, Warteliste bis wann, kein Rückruf.
- Den Nachweis der Behandlungsnotwendigkeit: Das Ergebnis der psychotherapeutischen Sprechstunde – also das PTV 11 – belegt, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und wie dringlich sie ist.
- Die Bestätigung der Privatpraxis: eine schriftliche Erklärung der nicht zugelassenen Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten, dass eine Behandlung notwendig ist und ein Platz zur Verfügung steht. Achte darauf, dass die Person über die erforderliche Approbation und Fachkunde verfügt – sonst lehnt die Kasse zu Recht ab.
Der häufigste Fehler: Der Antrag muss vor Beginn der Behandlung bei der Kasse liegen und genehmigt sein. Wer erst anfängt und danach die Rechnungen einreicht, bleibt in der Regel darauf sitzen. Reihenfolge: Absagen dokumentieren, Antrag stellen, Bewilligung abwarten, dann beginnen.
Die Kassen bearbeiten diese Anträge unterschiedlich zügig und beraten dabei nicht immer zutreffend. Bleib bei einer Ablehnung nicht stehen: Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich, und die Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes berät dazu kostenfrei. Den gesamten Erstattungsweg – auch für andere Konstellationen – haben wir unter Zahlt die Krankenkasse Online-Therapie? aufgeschrieben.
Privat versichert oder beihilfeberechtigt
Für Privatversicherte gilt ein anderer Rahmen. Die Leistung richtet sich nach dem Tarif, nicht nach der Psychotherapie-Richtlinie. Üblich sind eine vorherige Zusage der Versicherung, eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr und Vorgaben zur Qualifikation der behandelnden Person. Der praktische Vorteil: Privatpraxen haben deutlich häufiger freie Plätze, weil sie nicht an Kassensitze gebunden sind. Der praktische Nachteil: Was erstattet wird, steht in deinem Tarif – und der ist bei jedem anders. Lass dir die Zusage vor dem ersten Termin schriftlich geben.
Beamt:innen mit Beihilfeanspruch folgen den Beihilfevorschriften des Bundes oder ihres Landes. Auch hier ist die vorherige Anerkennung der Regelfall, und auch hier lohnt der schriftliche Weg vor dem Beginn.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche ist der Weg im Grundsatz derselbe, mit drei Unterschieden. Die Behandlung erfolgt bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen oder bei entsprechend qualifizierten Ärzt:innen. In der Probatorik sind bis zu sechs Sitzungen möglich statt vier – dasselbe gilt für Menschen mit einer diagnostizierten Intelligenzminderung. Und die Sorgeberechtigten sind einzubeziehen; je nach Alter und Einsichtsfähigkeit wächst dabei das Mitbestimmungsrecht der Jugendlichen selbst.
Die Wartezeiten sind in diesem Bereich besonders angespannt. Neben der 116 117 lohnen hier die Ambulanzen der Ausbildungsinstitute für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie die sozialpädiatrischen Zentren, die über die Kinderärztin oder den Kinderarzt zugänglich sind.
Wenn es nicht passt: der Therapeutenwechsel
Ein Therapieplatz ist schwer zu bekommen – das führt dazu, dass Menschen in Behandlungen bleiben, die ihnen nicht helfen. Das ist nachvollziehbar und trotzdem falsch. Die therapeutische Beziehung gehört zu den bestuntersuchten Faktoren überhaupt: Wenn sie nicht trägt, arbeitet die Therapie gegen sich selbst.
Ein Wechsel ist möglich, auch bei laufender Behandlung. Ein paar Punkte dazu:
- Die probatorischen Sitzungen sind ausdrücklich dafür gedacht, die Passung zu prüfen. Sie zu nutzen und danach nicht weiterzumachen, ist keine Absage an die Therapie – es ist ihr Zweck.
- Bei einem Wechsel während einer bewilligten Therapie ist die Krankenkasse zu informieren; bereits genehmigte, aber nicht verbrauchte Einheiten sind dabei zu berücksichtigen. Die neue Praxis kennt das Verfahren.
- Du musst keine Begründung liefern, die jemanden überzeugt. Ein Wechsel braucht keinen Konflikt – „es passt nicht" genügt.
- Sprich es an, bevor du abbrichst. Manches, was wie fehlende Passung wirkt, ist ein Thema, das in die Therapie selbst gehört.
Die Wartezeit überbrücken
Zwischen dem ersten Anruf und dem Therapiebeginn liegen realistisch mehrere Monate. Diese Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen, ist nicht nötig – man sollte allerdings genau wissen, was die einzelnen Möglichkeiten leisten und was nicht.
Was der Kassenweg selbst hergibt: Die Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten ist die naheliegendste Überbrückung und braucht keine Genehmigung. Sie steht dir nach der Sprechstunde offen, wenn dort Dringlichkeit festgestellt wurde.
Digitale Gesundheitsanwendungen: Für bestimmte Diagnosen gibt es vom BfArM geprüfte Anwendungen auf Rezept, deren Kosten die Kasse trägt. Sie ersetzen keine Psychotherapie, sind aber strukturiert, evidenzgeprüft und schnell verfügbar. Wie Verordnung und Erstattung ablaufen, steht unter DiGA bei psychischen Beschwerden.
Beratungsstellen: Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung von Caritas, Diakonie, pro familia oder kommunalen Trägern berät häufig kostenfrei oder nach Einkommen gestaffelt, teils per Video und Telefon. Für belastende Lebenssituationen ohne akute Erkrankung ist das oft der passendere Ort als eine Warteliste.
Selbsthilfe und Gruppen: Für viele Störungsbilder existieren moderierte Selbsthilfegruppen, online und vor Ort. Die Kontaktstellen (NAKOS) vermitteln bundesweit.
Private Online-Angebote: Sie sind Selbstzahlerleistungen und unterscheiden sich grundlegend in dem, was sie sind. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Psychotherapie mit approbierten Fachkräften und Beratung – welche Berufsbezeichnungen dabei geschützt sind, erklärt Online-Psychotherapeut finden. Beides kann sinnvoll sein – aber nicht für dasselbe.
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1
Beavivo ★★★★★- Approbierte Psychotherapeut:innen
- Richtlinienverfahren
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2
Instahelp ★★★★★- Kein Abo, Buchung pro Sitzung
- Deutschsprachig
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BetterHelp ★★★★★- Matching in der Regel innerhalb von 48 Stunden
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Keines dieser Angebote wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, und keines ersetzt eine bewilligte Psychotherapie. Der Sinn ist ein anderer: die Zeit bis zum Behandlungsbeginn nicht allein durchzustehen. Wenn du bereits weißt, worum es bei dir geht, findest du unsere thematischen Einordnungen zu Depressionen, Angststörungen und Burnout.
Wichtiger Hinweis: Die hier vorgestellten privaten Angebote sind kein Notfalldienst und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Wenn du dich in einer akuten Krise befindest oder Suizidgedanken hast, hol dir bitte sofort Unterstützung: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, rund um die Uhr), ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117, im Notfall 112. Die psychiatrische Notaufnahme einer Klinik ist rund um die Uhr ohne Termin erreichbar.
Häufige Fragen zur Suche nach einem Therapieplatz
Wie finde ich am schnellsten einen Therapieplatz?
Der schnellste Weg in eine Behandlung führt über die psychotherapeutische Sprechstunde – nicht über die Suche nach einem Therapieplatz. Ruf die 116 117 an oder frage in Praxen ausdrücklich nach einem Sprechstundentermin. Wird dort Dringlichkeit festgestellt, kann eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten sofort beginnen, ohne Antrag und ohne Genehmigung der Kasse.
Was macht die 116 117 bei Psychotherapie genau?
Sie vermittelt Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, für eine Akutbehandlung und für probatorische Sitzungen – innerhalb einer Woche, wobei der Termin höchstens vier Wochen in der Zukunft liegen darf, bei Akutbehandlung höchstens zwei. Sie vermittelt keine laufende Psychotherapie. Findet sie keinen fristgerechten Termin, muss sie innerhalb einer weiteren Woche einen Termin in einem Krankenhaus oder einer Krankenhausambulanz beschaffen.
Wie lange ist die Wartezeit auf eine Psychotherapie?
Zwischen der ersten Anfrage und dem Behandlungsbeginn lagen laut Bundespsychotherapeutenkammer rund 20 Wochen. In fast der Hälfte der Praxen wartet man länger als sechs Monate. In Städten sind es nach dem Ersttermin etwa zwei Monate, im ländlichen Raum rund sechs. Rechtlich gilt: Wartezeiten über drei Monate sind grundsätzlich nicht zumutbar.
Wie viele Absagen brauche ich für das Kostenerstattungsverfahren?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zahl – Angaben wie „drei" oder „fünf Absagen" stehen in keinem Gesetz. Entscheidend ist der Nachweis, dass eine rechtzeitige Behandlung bei zugelassenen Praxen nicht möglich ist, gemessen an der Drei-Monats-Schwelle. Frage bei so vielen Praxen wie möglich an und dokumentiere jede Anfrage mit Datum, Uhrzeit und Ergebnis.
Muss ich den Antrag stellen, bevor die Behandlung beginnt?
Ja, und das ist der häufigste Fehler. Beim Kostenerstattungsverfahren muss der Antrag vor Behandlungsbeginn bei der Kasse liegen und genehmigt sein. Wer erst beginnt und danach Rechnungen einreicht, bleibt in der Regel auf den Kosten sitzen.
Was ist das PTV 11 und wofür brauche ich es?
Das PTV 11 ist die individuelle Patienteninformation, die du am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde erhältst. Darin stehen das Ergebnis, die Behandlungsempfehlung und ein Vermittlungscode. Ohne dieses Formular vermittelt die Terminservicestelle keinen Termin für eine Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen. Es belegt außerdem im Kostenerstattungsverfahren, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt.
Wie viele Therapiestunden bezahlt die Krankenkasse?
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 12 Einheiten, danach nochmals bis zu 12. Bei einer Langzeittherapie hängt es vom Verfahren ab. Bewilligt werden zunächst 60 Einheiten bei Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, 36 bei systemischer und 160 bei analytischer Psychotherapie; auf Antrag ist eine Verlängerung bis 80, 100, 48 beziehungsweise 300 Einheiten möglich. Probatorische Sitzungen und Sprechstunde werden auf diese Kontingente nicht angerechnet.
Kann ich meine Psychotherapeutin oder meinen Psychotherapeuten wechseln?
Ja, auch während einer laufenden Behandlung. Die Krankenkasse ist zu informieren, bereits bewilligte und nicht verbrauchte Einheiten werden berücksichtigt. Eine Begründung, die jemanden überzeugen muss, ist nicht erforderlich. Die probatorischen Sitzungen sind ausdrücklich dafür gedacht, die Passung vorher zu prüfen.
Was hilft während der Wartezeit?
Innerhalb des Kassensystems die Akutbehandlung mit bis zu 24 Einheiten und – bei entsprechender Diagnose – eine digitale Gesundheitsanwendung auf Rezept. Außerdem Beratungsstellen der Träger, die häufig kostenfrei beraten, sowie Selbsthilfegruppen. Private Online-Angebote sind Selbstzahlerleistungen und können begleiten, ersetzen aber keine Psychotherapie.
Gibt es einen schnelleren Weg für Kinder und Jugendliche?
Der Weg ist derselbe, mit bis zu sechs probatorischen Sitzungen und unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten. Neben der 116 117 lohnen die Ambulanzen der Ausbildungsinstitute für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie die sozialpädiatrischen Zentren, die über die Kinderarztpraxis zugänglich sind.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie – Sprechstunde, Akutbehandlung, probatorische Sitzungen, Kontingente der Kurz- und Langzeittherapie.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie – Fragen und Antworten – Umfang der Sprechstunde, 24 Einheiten Akutbehandlung, Anzeigepflicht statt Genehmigung, Sitzungszahlen je Verfahren.
- Patientenservice 116 117: Psychotherapie – Vermittlungsfristen, PTV 11 und Vermittlungscode, Ersatztermin in Krankenhausambulanzen.
- Bundespsychotherapeutenkammer: Rund 20 Wochen Wartezeit und Monatelange Wartezeiten – Wartezeitdaten, Stadt-Land-Unterschiede.
- Bundespsychotherapeutenkammer: Kostenerstattung häufig einziger Ausweg – Drei-Monats-Schwelle, Nachweisanforderungen, keine festgelegte Zahl an Absagen.
Dieser Artikel gibt den Stand von September 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu deinem Anspruch beraten die Psychotherapeutenkammer deines Bundeslandes und die unabhängige Patientenberatung kostenfrei.