Kostenerstattung Online-Therapie: Zahlt die Krankenkasse?
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Übernimmt die Krankenkasse Online-Therapie? Wann die GKV zahlt, wann nicht – plus Schritt für Schritt zur Kostenerstattung nach §13 Abs. 3, Formulare (PTV 11) und Kassen-Übersicht. Stand 2026.
Stand: Juni 2026. Dieser Ratgeber bündelt öffentlich verfügbare Informationen offizieller Stellen (KBV, SGB V, BfArM, Krankenkassen) und ist redaktionell erstellt. Transparenz: Auf dieser Seite befinden sich keine Affiliate-Links. Einzelne weiterführende Links führen zu unseren Testberichten und zum Anbietervergleich, die Affiliate-Links enthalten können – erwerben Sie dort über einen solchen Link eine Leistung, erhalten wir eine Vergütung (Provision), ohne Mehrkosten für Sie. Verbindlich sind stets die Auskünfte Ihrer Krankenkasse.
Hinweis bei akuter Krise: Befinden Sie sich in einer akuten Krise, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge (kostenlos, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222) oder im Notfall an den Notruf 112.
Die kurze Antwort: Wann die Kasse zahlt – und wann nicht
Ja, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Online-Therapie, wenn sie als Videosprechstunde bei approbierten Psychotherapeut:innen mit Kassensitz stattfindet – genau wie eine reguläre Therapie. Nicht übernommen werden dagegen kommerzielle Beratungsplattformen ohne deutsche Kassenzulassung sowie reine Coaching-Angebote. Ist kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit verfügbar, können Sie über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V auch eine Privatpraxis erstattet bekommen.
Online-Therapie bei approbierten Therapeut:innen → die GKV zahlt
Eine Videosprechstunde bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz ist eine reguläre Sachleistung. Für Versicherte ist sie im Rahmen der Sachleistung in der Regel ohne Zuzahlung.
Wann die Kasse nicht zahlt
Kommerzielle Anbieter wie BetterHelp, Talkspace oder online-therapy.com arbeiten ohne deutschen Kassensitz und rechnen nicht mit der GKV ab – sie sind Selbstzahler-Angebote. Auch reine Coaching-/Selbsthilfe-Angebote (z. B. zur Paarbeziehung) sind keine Kassenleistung, da sie keine Krankheitsbehandlung im Sinne des SGB V darstellen.
Die 4 Wege zur Kostenübernahme im Überblick
1. Videosprechstunde bei Kassen-Therapeut:innen
Der direkteste Weg: reguläre Richtlinienpsychotherapie bei approbierten Therapeut:innen mit Kassensitz, durchgeführt per Video. Seit dem 1. April 2025 dürfen bis zu 50 % der pro Quartal ausschließlich per Video behandelten Patient:innen rein digital betreut werden; findet zusätzlich ein Präsenztermin statt, fällt der Fall nicht unter diese Grenze. Den Zugang finden Sie über die Terminservicestelle unter 116 117.
2. Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
Wenn kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit verfügbar ist, kann die Kasse eine Privatpraxis erstatten. Den genauen Ablauf erklären wir weiter unten Schritt für Schritt.
3. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – „App auf Rezept"
Vom BfArM geprüfte digitale Anwendungen werden nach § 33a SGB V von der GKV erstattet, wenn sie verordnet oder von der Kasse anerkannt werden. Für den Bereich psychische Gesundheit sind derzeit rund 31 Anwendungen gelistet (z. B. zu Depression, Angst- und Panikstörungen). Eine DiGA ersetzt keine vollständige Psychotherapie, kann aber eine niedrigschwellige, von der Kasse bezahlte Unterstützung sein. Die verbindliche, tagesaktuelle Liste samt Indikation und Preis führt das offizielle DiGA-Verzeichnis des BfArM.
4. Private Krankenversicherung & Beihilfe
Bei der PKV hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab. Medizinisch notwendige Heilbehandlung – auch telemedizinisch – ist häufig abgedeckt, der konkrete Umfang steht jedoch in Ihren Vertragsbedingungen. Beihilfeberechtigte sollten zusätzlich die Vorgaben ihrer Beihilfestelle prüfen. Klären Sie eine geplante Online-Behandlung im Zweifel vorab mit Ihrem Versicherer.
Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 – Schritt für Schritt
Voraussetzung: kein zumutbarer Kassenplatz
Das Kostenerstattungsverfahren (sogenanntes Systemversagen) greift, wenn Sie trotz nachweislicher Suche keinen Kassenplatz in zumutbarer Zeit finden (Richtwert: rund drei Monate). Dann können Sie sich in einer Privatpraxis approbierter Psychotherapeut:innen behandeln lassen – auch per Video – und die Kasse erstattet die Kosten der notwendigen Behandlung. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet im Einzelfall Ihre Krankenkasse.
Die nötigen Formulare: PTV 11, PTV 1/2, Konsiliarbericht
Die zentralen Psychotherapie-Formulare stammen nicht von der einzelnen Kasse, sondern sind bei allen gesetzlichen Kassen identisch (herausgegeben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung). Sie erhalten sie über Ihre:n Therapeut:in – nicht als Download durch Patient:innen:
| Formular | Wofür | Wer stellt es aus |
|---|---|---|
| PTV 11 | Individuelle Patienteninformation aus der psychotherapeutischen Sprechstunde (Feststellung des Behandlungsbedarfs) | Psychotherapeut:in in der Sprechstunde |
| PTV 1 / PTV 2 | Antrag auf Psychotherapie bzw. Angaben der/des Behandelnden an die Kasse | Psychotherapeut:in |
| Konsiliarbericht | Ärztliche Abklärung körperlicher Ursachen vor Therapiebeginn | Haus-/Fachärzt:in |
Antrag stellen – Ablauf und Fristen
- Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassenpraxis wahrnehmen und das Formular PTV 11 erhalten.
- Therapieplatzsuche dokumentieren: mehrere Kassenpraxen kontaktieren und Absagen bzw. Wartezeiten festhalten (Unterstützung über 116 117).
- Antrag bei der Kasse stellen – in der Regel formlos (schriftlich oder über das Versichertenportal/die App), zusammen mit den Nachweisen. Welche Unterlagen genau verlangt werden, klären Sie am besten vorab direkt mit Ihrer Kasse.
- Nach Zusage beginnen Sie die Behandlung; die Privatpraxis stellt Rechnungen, die Sie bei der Kasse einreichen. Bei Ablehnung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
§ 13 Abs. 2 vs. § 13 Abs. 3 – der Unterschied
Beim Stichwort „Kostenerstattung" werden zwei Dinge oft verwechselt:
- § 13 Abs. 2 SGB V – die freiwillig gewählte Kostenerstattung (Wahltarif). Setzt in der Regel voraus, dass die behandelnde Person eine Kassenzulassung hat. Hierfür haben viele Kassen ein Formular.
- § 13 Abs. 3 SGB V – die Erstattung einer Privatpraxis, weil kein Kassenplatz verfügbar ist. Hierfür gibt es meist kein eigenes Formular; der Antrag ist formlos.
Wer eine Privattherapie erstattet bekommen möchte, weil nichts frei ist, braucht also Abs. 3 – nicht das verbreitete Abs.-2-Formular.
Kassen-Finder: Portale, Apps und offizielle Links
Die folgende Übersicht zeigt für die großen gesetzlichen Kassen den digitalen Einreichweg (Versichertenportal/App) und die offizielle Anlaufstelle. Wichtig: Die auf den Kassen-Websites verlinkten „Kostenerstattung"-Seiten betreffen häufig den Wahltarif nach § 13 Abs. 2 – nicht den hier beschriebenen Fall des fehlenden Therapieplatzes (Abs. 3). Den konkreten Antragsweg für Abs. 3 erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse.
| Krankenkasse | Versichertenportal / App | Offizielle Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Techniker Krankenkasse (TK) | Meine TK / TK-App | tk.de |
| Barmer | Meine BARMER / App | barmer.de · Psychotherapie |
| DAK-Gesundheit | Meine DAK / App | dak.de |
| AOK (alle regionalen AOKn) | Meine AOK / App | aok.de · Psychotherapie |
| KKH (Kaufmännische Krankenkasse) | Meine KKH | kkh.de · Psychotherapie |
| hkk Krankenkasse | Meine hkk | hkk.de |
| HEK (Hanseatische Krankenkasse) | HEK Service-App | hek.de |
| Knappschaft | Meine KNAPPSCHAFT | knappschaft.de |
| IKK classic | Meine IKK classic | ikk-classic.de |
| BKK·VBU (meine krankenkasse) | Online-Geschäftsstelle / App | meine-krankenkasse.de |
| mhplus BKK | Meine mhplus / App | mhplus-krankenkasse.de |
| BIG direkt gesund | meineBIG / App | big-direkt.de |
| pronova BKK | Versichertenportal / App | pronovabkk.de |
| SBK (Siemens-BKK) | Meine SBK / App | sbk.org |
Diese 14 Kassen decken den Großteil der gesetzlich Versicherten ab. Stand: Juni 2026; alle Links zu offiziellen Kassenseiten. Der Antrag erfolgt in der Regel über das Versichertenportal, die App, per Post oder über den Kontaktbereich der jeweiligen Kasse.
Was kostet Online-Therapie ohne Kassenleistung?
Wer keine Kassenleistung in Anspruch nimmt, zahlt die Online-Therapie selbst. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Leistungsumfang deutlich. Eine neutrale Übersicht der Selbstzahler-Anbieter und ihrer Preise finden Sie in unserem Online-Therapie-Vergleich.
Quellen & Aktualität
Herausgeber dieses Ratgebers ist die Redaktion von Online-Therapie-Vergleich.de. Die Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen offizieller Stellen – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Sozialgesetzbuch V (§ 13, § 33a SGB V), dem DiGA-Verzeichnis des BfArM sowie den offiziellen Seiten der genannten Krankenkassen. Wir prüfen den Beitrag regelmäßig und aktualisieren ihn bei relevanten Änderungen. Stand: Juni 2026.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Angaben zu Erstattung, Formularen und Konditionen können sich ändern – verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Krankenkasse und der offiziellen Stellen. Befinden Sie sich in einer akuten Krise, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge (kostenlos, rund um die Uhr: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222) oder im Notfall an den Notruf 112.
Häufige Fragen
Übernimmt die Krankenkasse Online-Therapie überhaupt?
Ja – in bestimmten Formen: als Videosprechstunde bei approbierten Therapeut:innen mit Kassensitz, als verordnete digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) oder über das Kostenerstattungsverfahren, wenn kein Kassenplatz verfügbar ist. Kommerzielle Plattformen ohne deutsche Kassenzulassung werden dagegen nicht übernommen.
Zahlt die Krankenkasse BetterHelp?
In der Regel nein. BetterHelp ist eine Online-Beratungsplattform ohne deutschen Kassensitz und rechnet nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab – es ist ein Selbstzahler-Angebot. Details dazu in unserem BetterHelp-Testbericht.
Gibt es ein Formular für die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V?
In der Regel nein. Die meisten Kassen haben kein eigenes Formular für die Erstattung einer Privattherapie bei fehlendem Kassenplatz – der Antrag ist formlos und wird über das Versichertenportal, die App, per Post oder über den Kontaktbereich der Kasse gestellt. Die universellen Psychotherapie-Formulare (PTV 11 etc.) erhalten Sie über Ihre:n Therapeut:in.
Brauche ich eine Überweisung für eine Psychotherapie?
Nein. Für eine ambulante Psychotherapie ist keine ärztliche Überweisung nötig; Sie können direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen. Vor Therapiebeginn ist allerdings ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich, der körperliche Ursachen abklärt.
Wie reiche ich Unterlagen bei meiner Krankenkasse ein?
Bei nahezu allen großen Kassen läuft das über das Versichertenportal oder die App (Beleg-Upload), alternativ per Post oder über den Kontaktbereich. Die offizielle Anlaufstelle Ihrer Kasse finden Sie in der Tabelle oben.
Wird Online-Paartherapie von der Krankenkasse bezahlt?
Nein. Paar- und Beziehungsberatung ist grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, da Beziehungsprobleme keine Krankheit im Sinne des SGB V darstellen.